Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Allgemein
Da die von uns versendeten Waren ausschließlich aus dem Nicht-EU Raum kommen, möchten wir Ihnen hier einige Tipps und Hinweise zu den Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerverfahren geben.
Zoll
Für Deutschland werden keine Zölle auf elektronische Baugruppen erhoben. Bei bestimmten Warengruppen (wie z.B. Kabel) fallen Zollgebühren an. Allerdings sind diese erst ab einem Gesamtbestellwert von 430 Euro zu entrichten. Alles unter diesem Betrag bleibt für Sie zollfrei!
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer (z.Zt. 19%) entspricht der Mehrwertsteuer. Sie muss grundsätzlich für alle Warenlieferungen entrichtet werden. Beachten Sie dabei, dass sie auch auf die Versandkosten angewendet wird. Sie können die Preise in unserem online Angebot somit als Nettopreise betrachten.
Sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein, können Sie die Einfuhrumsatzsteuer bei der Vorsteuranmeldung geltend machen.
Abwicklung
Immer wieder erreichen uns Fragen zum Ablauf der Zollformalitäten. Für Sie als Kunde ist der Vorgang relativ einfach und ohne großen Aufwand. Nach der Bestellung bei Steinert Technologies werden die Waren in 80% - 90% Prozent aller Fälle ganz normal bei Ihnen mit dem Logistikunternehmen (DHL o.ä.) ausgeliefert. Bei den restlichen Lieferungen wird die Sendung von den örtlichen Zollbehörden geöffnet und kontrolliert. Sie entrichten die fällige Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Auslieferung an das Logistikunternehmen. Bei allen unseren Artikeln wird auf der Rechnung der TARIC Code für die Berechnung der Zollgebühren angegeben. Es gibt für Sie als Kunde keine langen Wartezeiten und aufwändige Formalitäten mehr!